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RG, 25.09.1931 - I 670/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wann können die Vergehen nach § 185 und § 186 StGB. tateinheitlich zusammentreffen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 358
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58
altbadische Sache - §§ 185 ff StGB, Abgrenzung innere Tatsache - Werturteil
Hier wird dann Tateinheit zwischen Vergehen nach § 186 und § 185 StGB vorliegen (BGHSt 6, 159 [161]; RGSt 59, 414 [417]; 65, 358). - BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54
Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren …
In diesem Falle ist § 185 nicht neben § 186 oder 187 oder 187 a anzuwenden (vgl. RGSt 59, 414, 417; 65, 358). - BGH, 02.12.1954 - 3 StR 922/52
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat zwar wiederholt entschieden, daß mehrere beleidigende Äußerungen in einer ihrer äußeren Erscheinung nach einheitlichen Kundgebung zueinander nicht in Tatmehrheit, sondern in Tateinheit stehen (RGSt 34, 134; 55, 129[138]; 59, 144; 65, 358).
- BGH, 14.07.1954 - 6 StR 181/54
Rechtsmittel
Tateinheit zwischen Vergehen nach § 185 und § 186, gegebenenfalls in Verbindung mit § 187 a Abs. 1 StGB kann nur in Betracht kommen, wenn sich die Anwendung der Vorschriften auf verschiedene, nicht in einem inneren Zusammenhang stehende Äusserungen bezieht (vgl RGSt 59, 414; 65, 358). - BGH, 02.06.1954 - 6 StR 52/54
Rechtsmittel
- BGH, 25.05.1954 - 5 StR 41/54
Rechtsmittel
Wie der Senat in seinem Urteil 5 StR 138/53 vom 22.9.1953 im Anschluß an RGSt 59, 414 [417] und 65, 358 bereits entschieden hat, ist tateinheitliches Zusammentreffen beider Straftaten in Fällen der hier in Rede stehenden Art rechtlich nur möglich, wenn ein und derselbe Artikel neben der Behauptung ehrenrühriger Tatsachen zugleich eine davon verschiedene formale Beleidigung enthält, d.h. wenn die Formalbeleidigung nicht nur die Wertung der behaupteten ehrenrührigen Tatsachen, sondern außerdem ein Unwerturteil über den Verletzten in anderer Richtung enthält. - BGH, 28.04.1953 - 5 StR 49/53
Rechtsmittel
Daß das Gericht den Angeklagten insoweit lediglich wegen übler Nachrede verurteilt hat, beruht, wie die Urteilsgründe ebenfalls ergeben, auf der Erwägung, "daß, soweit die Behauptung oder Verbreitung ehrenrühriger Tatsachen in Betracht kommt, der Tatbestand der nach § 185 StGB strafbaren Beleidigung durch den engeren Tatbestand des § 186 StGB aufgezehrt wird" (RGSt 65, 358). - BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl RGSt 34, 134; 55, 129, 138; 59, 414, 417; 65, 358)ist Tateinheit zwischen § 185 und § 186 StGB möglich, wenn eine veröffentlichte Kundgebung dieselbe Person durch die eine Äußerung wörtlich beleidigt (§ 185 StGB) und über sie in einer anderen Äußerung eine ehrenrührige Tatsache behauptet (§ 186 StGB). - BGH, 22.09.1953 - 5 StR 138/53
Rechtsmittel
Ein tateinheitliches Zusammentreffen beider Straftaten wäre rechtlich überhaupt nur dann möglich, wenn das Extrablatt neben der Behauptung der ehrenrührigen Tatsache (Fluchtvorbereitung) zugleich eine davon verschiedene formale Beleidigung enthielte (vgl. RGSt 59, 414 [417]; 65, 358), d.h. wenn die Formalbeleidigung nicht nur die Wertung der behaupteten ehrenrührigen Tatsache, sondern ein Unwerturteil über den Bundeskanzler auch in anderer Richtung enthielte. - BGH, 13.10.1955 - 4 StR 209/55
Rechtsmittel
Tateinheit zwischen einem Vergehen gegen § 185 StGB und einem Vergehen gegen § 186 StGB ist zwar möglich, wenn in Fortsetzungszusammenhang stehende oder in natürlicher Handlungseinheit verbundene, nicht in einem inneren Zusammenhang stehende einzelne Äusserungen sich teils als üble Nachrede, teils nur als Formalbeleidigung darstellen, nicht aber dann, wenn eine als üble Nachrede gewertete Äusserung zugleich den Tatbestand des § 185 StGB erfüllende Elemente aufweist (vgl RGSt 59, 414, 417; 65, 358 f; BGHSt 6, 159, 161 [BGH 12.05.1954 - 6 StR 92/54]; 4 StR 289/54 vom 14.10.1954). - BGH, 14.10.1954 - 4 StR 289/54
Rechtsmittel
- BGH, 07.10.1954 - 4 StR 286/54
Rechtsmittel
- BGH, 19.09.1952 - 1 StR 189/52
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