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   RG, 25.09.1931 - I 670/31   

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https://dejure.org/1931,286
RG, 25.09.1931 - I 670/31 (https://dejure.org/1931,286)
RG, Entscheidung vom 25.09.1931 - I 670/31 (https://dejure.org/1931,286)
RG, Entscheidung vom 25. September 1931 - I 670/31 (https://dejure.org/1931,286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 358
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 181/54

    Rechtsmittel

    Tateinheit zwischen Vergehen nach § 185 und § 186, gegebenenfalls in Verbindung mit § 187 a Abs. 1 StGB kann nur in Betracht kommen, wenn sich die Anwendung der Vorschriften auf verschiedene, nicht in einem inneren Zusammenhang stehende Äusserungen bezieht (vgl RGSt 59, 414; 65, 358).
  • BGH, 02.06.1954 - 6 StR 52/54

    Rechtsmittel

    Wenn in den Worten "Verräter" und "Lügner" eine die Merkmale der §§ 187 a, 186 StGB erfüllende Tatsachenbehauptung zu erblicken wäre, so würde eine Bestrafung des Beschwerdeführers nach § 185 StGB wegen der in derselben Äusserung liegenden Beleidigung ausscheiden (RGSt 65, 358).
  • BGH, 25.05.1954 - 5 StR 41/54

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in seinem Urteil 5 StR 138/53 vom 22.9.1953 im Anschluß an RGSt 59, 414 [417] und 65, 358 bereits entschieden hat, ist tateinheitliches Zusammentreffen beider Straftaten in Fällen der hier in Rede stehenden Art rechtlich nur möglich, wenn ein und derselbe Artikel neben der Behauptung ehrenrühriger Tatsachen zugleich eine davon verschiedene formale Beleidigung enthält, d.h. wenn die Formalbeleidigung nicht nur die Wertung der behaupteten ehrenrührigen Tatsachen, sondern außerdem ein Unwerturteil über den Verletzten in anderer Richtung enthält.
  • BGH, 28.04.1953 - 5 StR 49/53

    Rechtsmittel

    Daß das Gericht den Angeklagten insoweit lediglich wegen übler Nachrede verurteilt hat, beruht, wie die Urteilsgründe ebenfalls ergeben, auf der Erwägung, "daß, soweit die Behauptung oder Verbreitung ehrenrühriger Tatsachen in Betracht kommt, der Tatbestand der nach § 185 StGB strafbaren Beleidigung durch den engeren Tatbestand des § 186 StGB aufgezehrt wird" (RGSt 65, 358).
  • BGH, 24.04.1956 - 2 StR 283/55

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl RGSt 34, 134; 55, 129, 138; 59, 414, 417; 65, 358)ist Tateinheit zwischen § 185 und § 186 StGB möglich, wenn eine veröffentlichte Kundgebung dieselbe Person durch die eine Äußerung wörtlich beleidigt (§ 185 StGB) und über sie in einer anderen Äußerung eine ehrenrührige Tatsache behauptet (§ 186 StGB).
  • BGH, 22.09.1953 - 5 StR 138/53

    Rechtsmittel

    Ein tateinheitliches Zusammentreffen beider Straftaten wäre rechtlich überhaupt nur dann möglich, wenn das Extrablatt neben der Behauptung der ehrenrührigen Tatsache (Fluchtvorbereitung) zugleich eine davon verschiedene formale Beleidigung enthielte (vgl. RGSt 59, 414 [417]; 65, 358), d.h. wenn die Formalbeleidigung nicht nur die Wertung der behaupteten ehrenrührigen Tatsache, sondern ein Unwerturteil über den Bundeskanzler auch in anderer Richtung enthielte.
  • BGH, 13.10.1955 - 4 StR 209/55

    Rechtsmittel

    Tateinheit zwischen einem Vergehen gegen § 185 StGB und einem Vergehen gegen § 186 StGB ist zwar möglich, wenn in Fortsetzungszusammenhang stehende oder in natürlicher Handlungseinheit verbundene, nicht in einem inneren Zusammenhang stehende einzelne Äusserungen sich teils als üble Nachrede, teils nur als Formalbeleidigung darstellen, nicht aber dann, wenn eine als üble Nachrede gewertete Äusserung zugleich den Tatbestand des § 185 StGB erfüllende Elemente aufweist (vgl RGSt 59, 414, 417; 65, 358 f; BGHSt 6, 159, 161 [BGH 12.05.1954 - 6 StR 92/54]; 4 StR 289/54 vom 14.10.1954).
  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 289/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.10.1954 - 4 StR 286/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.09.1952 - 1 StR 189/52

    Rechtsmittel

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